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Separated Children in Europe Programme

Jedes Jahr kommt eine hohe Zahl von unbegleiteten Minderjährigen in die Staaten Europas. Gleichzeitig hat die Erfahrung gezeigt, dass die Behandlung, die die Minderjährigen bei ihrer Ankunft erfahren, bestenfalls nicht angemessen und schlimmstenfalls schädlich ist.
Die Art und Weise, wie diese Minderjährigen bei ihrer Ankunft in Europa behandelt werden, erfordert besondere Aufmerksamkeit in Bezug auf Schutz und Betreuung, gerade in der durch restriktive Asyl- und Einwanderungspolitik gekennzeichneten aktuellen Situation.
Das SCEP Programm wurde im Jahr 1997 gegründet und hat zum Ziel, die Situation unbegleiteter Minderjähriger durch entsprechende Untersuchungen, Analyse der politischen Sitution und eindeutige Fürsprache sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene zu verbessern.
Die Verpflichtung, sich für die volle Umsetzung der UN - Kinderrechtskonvention einzusetzen, ist von grundsätzlicher Bedeutung für die Arbeit des SCEP Programms. Die Kinderrechtskonvention wurde von allen EU - Mitgliedsstaaten ratifiziert. Wir sind der Überzeugung, dass alle Artikel der Kinderrechtskonvention auf alle unbegleiteten Minderjährigen anwendbar sind und deshalb auch als Grundlage für alle unbegleitete Minderjährige betreffende Entscheidungen Anwendung finden müssen.
  


Wer sind unbegleitete Minderjährige?

Unbegleitete Minderjährige sind unter 18 Jahre alt, befinden sich außerhalb ihres Herkunftslandes und sind von beiden Elternteilen oder dem vorher für sie verantwortlichen Sorgeberechtigten getrennt. Manche Minderjährige sind völlig alleine,  während andere, für die sich das SCEP auch zuständig fühlt, mit anderen Familienmitgliedern zusammen sind.
Bei all diesen Minderjährigen handelt es sich um unbegleitete Minderjährige, sie haben Anspruch auf internationale Schutzgewährung auf Grundlage einer ganzen Reihe von internationalen, europäischen und nationalen rechtlichen Instrumenten. Unbegleitete Minderjährige können um die Gewährung von Asyl nachsuchen aus Furcht vor Verfolgung oder wegen des Fehlens von Schutz als Folge von Menschenrechtsverletzungen, bewaffneten Konflikten oder Unruhen in ihren Heimatländern. Sie können Opfer von Menschenhandel mit dem Ziel ihrer sexuellen oder anderweitigen Ausbeutung sein oder sie können vor höchster existentieller Not geflohen sein.
Die Behandlung und die rechtliche Sitution von unbegleiteten Minderjährigen in Europa geben dem SCEP Programm Anlass zu großer Besorgnis.  Es ist immer noch eine weitverbreitete Missachtung ihrer Rechte, wie sie in der Kinderrechtskonvention festgeschrieben sind, zu beobachten.
• Viele unbegleitete Minderjährige werden inhaftiert, manche werden in ihre Herkunftsländer zurückgeschoben, ohne dass eine Prüfung der Frage stattfand, ob dies eine dauerhafte Lösung unter Berücksichtigung des Kindeswohles ist.
• Verfahren der Altersbestimmung sind nicht kindgerecht und keine der angewendeten Methoden ist wissenschaftlich gesichert,
• Betreuungsangebote sind oft unpassend und von geringerer Qualität als die Angebotefür einheimische Minderjährige.
• Asylanerkennungsverfahren sind sehr häufig nicht kindgerecht, tatsächlich werden Minderjährige wie Erwachsene behandelt und oft im Rahmen des Dublin II Verfahrens in andere europäische Staaten weitergeleitet.
• Einige Minderjährige, insbesondere die, die dazu gezwungensind, illegal nach Europa einzureisen, oder diejenigen, die Opfer von Menschenhandel geworden sind, werden wie Kriminelle behandelt, das Kindeswohl wird den Erfordernissen der Einwanderungskontrolle untergeordnet..
• Unbegleitete Minderjährige werden kaum gefragt, ihre Meinung wird selten gehört.


Weitere Informationen finden Sie in den anderen Seiten in Englischer Sprache.


Separated Children in Europe Programme (SCEP) - coordinated by Defence for Children The Netherlands - PO BOX 11103 - 2301 EC - Leiden - 0031 (0)71 516 09 80 - [email protected]