Jedes Jahr kommt eine hohe Zahl von unbegleiteten Minderj�hrigen in die Staaten Europas. Gleichzeitig hat die Erfahrung gezeigt, dass die Behandlung, die die Minderj�hrigen bei ihrer Ankunft erfahren, bestenfalls nicht angemessen und schlimmstenfalls sch�dlich ist.
Die Art und Weise, wie diese Minderj�hrigen bei ihrer Ankunft in Europa behandelt werden, erfordert besondere Aufmerksamkeit in Bezug auf Schutz und Betreuung, gerade in der durch restriktive Asyl- und Einwanderungspolitik gekennzeichneten aktuellen Situation.
Das SCEP Programm wurde im Jahr 1997 gegr�ndet und hat zum Ziel, die Situation unbegleiteter Minderj�hriger durch entsprechende Untersuchungen, Analyse der politischen Sitution und eindeutige F�rsprache sowohl auf nationaler als auch europ�ischer Ebene zu verbessern.
Die Verpflichtung, sich f�r die volle Umsetzung der UN - Kinderrechtskonvention einzusetzen, ist von grunds�tzlicher Bedeutung f�r die Arbeit des SCEP Programms. Die Kinderrechtskonvention wurde von allen EU - Mitgliedsstaaten ratifiziert. Wir sind der �berzeugung, dass alle Artikel der Kinderrechtskonvention auf alle unbegleiteten Minderj�hrigen anwendbar sind und deshalb auch als Grundlage f�r alle unbegleitete Minderj�hrige betreffende Entscheidungen Anwendung finden m�ssen.
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Unbegleitete Minderj�hrige sind unter 18 Jahre alt, befinden sich au�erhalb ihres Herkunftslandes und sind von beiden Elternteilen oder dem vorher f�r sie verantwortlichen Sorgeberechtigten getrennt. Manche Minderj�hrige sind v�llig alleine,� w�hrend andere, f�r die sich das SCEP auch zust�ndig f�hlt, mit anderen Familienmitgliedern zusammen sind.
Bei all diesen Minderj�hrigen handelt es sich um unbegleitete Minderj�hrige, sie haben Anspruch auf internationale Schutzgew�hrung auf Grundlage einer ganzen Reihe von internationalen, europ�ischen und nationalen rechtlichen Instrumenten. Unbegleitete Minderj�hrige k�nnen um die Gew�hrung von Asyl nachsuchen aus Furcht vor Verfolgung oder wegen des Fehlens von Schutz als Folge von Menschenrechtsverletzungen, bewaffneten Konflikten oder Unruhen in ihren Heimatl�ndern. Sie k�nnen Opfer von Menschenhandel mit dem Ziel ihrer sexuellen oder anderweitigen Ausbeutung sein oder sie k�nnen vor h�chster existentieller Not geflohen sein.
Die Behandlung und die rechtliche Sitution von unbegleiteten Minderj�hrigen in Europa geben dem SCEP Programm Anlass zu gro�er Besorgnis.� Es ist immer noch eine weitverbreitete Missachtung ihrer Rechte, wie sie in der Kinderrechtskonvention festgeschrieben sind, zu beobachten.
��Viele unbegleitete Minderj�hrige werden inhaftiert, manche werden in ihre Herkunftsl�nder zur�ckgeschoben, ohne dass eine Pr�fung der Frage stattfand, ob dies eine dauerhafte L�sung unter Ber�cksichtigung des Kindeswohles ist.
��Verfahren der Altersbestimmung sind nicht kindgerecht und keine der angewendeten Methoden ist wissenschaftlich gesichert,
��Betreuungsangebote sind oft unpassend und von geringerer Qualit�t als die Angebotef�r einheimische Minderj�hrige.
��Asylanerkennungsverfahren sind sehr h�ufig nicht kindgerecht, tats�chlich werden Minderj�hrige wie Erwachsene behandelt und oft im Rahmen des Dublin II Verfahrens in andere europ�ische Staaten weitergeleitet.
��Einige Minderj�hrige, insbesondere die, die dazu gezwungensind, illegal nach Europa einzureisen, oder diejenigen, die Opfer von Menschenhandel geworden sind, werden wie Kriminelle behandelt, das Kindeswohl wird den Erfordernissen der Einwanderungskontrolle untergeordnet..
��Unbegleitete Minderj�hrige werden kaum gefragt, ihre Meinung wird selten geh�rt.
Weitere Informationen finden Sie in den anderen Seiten in Englischer Sprache.
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